Erwägungsgrund 2 32020D1508BESCHLUSS (EU) 2020/1508 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Nach jenem Übereinkommen kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) technische Vorschriften für Binnenschiffe verabschieden.
Erwägungsgrund 2 32016L1629RICHTLINIE (EU) 2016/1629 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG
Die technischen Vorschriften für auf dem Rhein verkehrende Schiffe werden von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) festgelegt.
Erwägungsgrund 2 32022D1912BESCHLUSS (EU) 2022/1912 DES RATES vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt im Hinblick auf die Annahme der überarbeiteten Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein zu vertreten ist
Nach Artikel 17 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) Anforderungen im Bereich der Berufsqualifikationen…
Erwägungsgrund 2 32021D0594BESCHLUSS (EU) 2021/594 DES RATES vom 9. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Nach Artikel 17 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) Anforderungen im Bereich der Berufsqualifikationen…
Erwägungsgrund 2 32018D1663BESCHLUSS (EU) 2018/1663 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf die Verabschiedung von Europäischen Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Gemäß Artikel 46 der Akte kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Entschließungen verabschieden, die für ihre Mitglieder verbindlich sind.
Erwägungsgrund 2 32019D1608BESCHLUSS (EU) 2019/1608 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Verabschiedung von Mustern im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Gemäß Artikel 46 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Entschließungen annehmen, die für ihre Mitglieder verbindlich…