Erwägungsgrund 2 32021D0594BESCHLUSS (EU) 2021/594 DES RATES vom 9. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Nach Artikel 17 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) Anforderungen im Bereich der Berufsqualifikationen…
Erwägungsgrund 2 32019D1608BESCHLUSS (EU) 2019/1608 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Verabschiedung von Mustern im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Gemäß Artikel 46 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Entschließungen annehmen, die für ihre Mitglieder verbindlich…
Erwägungsgrund 2 32020D1508BESCHLUSS (EU) 2020/1508 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Nach jenem Übereinkommen kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) technische Vorschriften für Binnenschiffe verabschieden.
Erwägungsgrund 2 32022D1962BESCHLUSS (EU) 2022/1962 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Gemäß der Akte kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) technische Vorschriften für die nach Artikel 22 der Akte ausgestellten Bescheinigungen…
Art. 1 32022D1912Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) zu vertreten ist, besteht darin, der Annahme einer…
Erwägungsgrund 2 32016L1629RICHTLINIE (EU) 2016/1629 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG
Die technischen Vorschriften für auf dem Rhein verkehrende Schiffe werden von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) festgelegt.