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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beträgt 4 524 465,05 EUR.
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit UNODA. In dieser Finanzierungsvereinbarung wird festgelegt, dass UNODA zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie nach Annahme dieses Beschlusses des…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem in Absatz 1 genannten Bezugsrahmen finanzierten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem UNOPS…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.