Erwägungsgrund 3 32017D2284
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ angenommen. Darin heißt es unter anderem, dass sich die EU zur Fortsetzung und Intensivierung ihrer Maßnahmen „im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke“ verpflichtet.