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Das PSK nimmt unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUMAM Ukraine wahr. Der Rat ermächtigt das PSK, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 EUV zu fassen. Diese Ermächtigung umfasst die Befugnis zur Änderung der Planungsdokumente der EUMAM Ukraine, einschließlich des Missionsplans, und der Befehlskette. Diese Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, Beschlüsse zur Ernennung der EU-Kommandeure, nämlich der Kommandeure für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte, der Kommandeure für die für spezialisierte Ausbildung und aller anderen EU-Ausbildungskommandeure, zu fassen. Die Befugnisse zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der EUMAM Ukraine verbleiben beim Rat.
Das PSK erstattet dem Rat in regelmäßigen Abständen Bericht.
Das PSK erhält in regelmäßigen Abständen vom Vorsitzenden des Militärausschusses der EU (EUMC) Berichte über die Durchführung der EUMAM Ukraine. Das PSK kann die EU- Kommandeure gegebenenfalls zu seinen Sitzungen einladen.
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