Erwägungsgrund 1 32022D1974
Am 21. Mai 2003 hat die Kommission die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ angenommen. In dem in dieser Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan“) wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Am 13. Oktober 2003 hat der Rat seine Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan angenommen und am 11. Juli 2005 hat das Europäische Parlament seine diesbezügliche Entschließung verabschiedet.