Erwägungsgrund 5 32010D0615BESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 2010 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2010/615/EU)
Das Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0200BESCHLUSS DES RATES vom 27. September 2010 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/200/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32012D0499BESCHLUSS DES RATES vom 26. Juni 2012 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt im Namen der der Europäischen Union (2012/499/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32007D0551BESCHLUSS 2007/551/GASP/JI DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen von 2007)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32010D0411BESCHLUSS DES RATES vom 28. Juni 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (2010/411/EU)
Das Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0706BESCHLUSS DES RATES vom 3. Juni 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Europäischen Union (2010/706/EU)
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet werden —