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Beschluss (EU) 2022/1977 des Rates vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
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