Beschluss (EU) 2022/1977 des Rates vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
Mit Beschluss Nr. 3/2014 des Assoziationsrates hat der Assoziationsrat dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ unter anderem die Befugnis übertragen, Anhang XV des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32022D1977
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