Art. 1 32022D1978
Die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten der Videospiel-Produktion durch Anwendung einer Steuervergünstigungsregelung für die Produktion von Videospielen durchzuführen beabsichtigt, ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Durchführung dieser Beihilfe wird daher genehmigt.