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Den Zentralbanken innerhalb des ESZB werden Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben indirekt zu unterstützen. Die Dienste des ESZB werden von einer oder mehreren Zentralbanken (nachfolgend die „anbietenden Zentralbanken“) entwickelt, betrieben und instand gehalten und von einem ESZB-Ausschuss (nachfolgend der „Systemeigentümer-Ausschuss“) gesteuert. Die Dienste des ESZB werden von den teilnehmenden Zentralbanken des ESZB (nachfolgend die „teilnehmenden Zentralbanken“) finanziert, deren jeweilige Beiträge in vom EZB-Rat genehmigten Finanzrahmen festgelegt sind. Die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Zentralbanken sind in Rechtsakten der Europäischen Zentralbank (EZB), wie im Fall der Public-Key-Infrastruktur für das ESZB (ESZB-PKI), bzw. in Vereinbarungen zwischen den teilnehmenden Zentralbanken festgelegt.
Den Zentralbanken innerhalb des ESZB werden Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben…
Den Zentralbanken des ESZB werden Dienste des ESZB angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die statistischen Dienste des ESZB werden…
Den Zentralbanken des ESZB werden Dienste des ESZB angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die statistischen Dienste des ESZB werden…
Zuständige Behörden, die Dienste des ESZB nutzen, haben den Rechtsrahmen, der den jeweiligen Dienst des ESZB regelt, einzuhalten, einschließlich der…
Zuständige Behörden, die Dienste des ESZB nutzen, haben den Rechtsrahmen, der den jeweiligen Dienst des ESZB regelt, einzuhalten, einschließlich der…
Eine der grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) besteht darin, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.