Erwägungsgrund 4 32022D1982
Zuständige Behörden, welche die Dienste des ESZB für diese Zwecke nutzen, sollten den Rechtsrahmen einhalten, welcher den jeweiligen Dienst des ESZB regelt und dabei berücksichtigen, dass zuständige Behörden nicht Teil des Governance-Rahmens des ESZB sind. Die zuständigen Behörden sollten insbesondere zu den Kosten der Entwicklung und des Betriebs der Dienste nach Maßgabe eines definierten Erstattungsrahmens beitragen, der auf einem Kostenverteilungsschlüssel basieren sollte.