Erwägungsgrund 5 32020D2185BESCHLUSS (EU) 2020/2185 DES RATES vom 18. Dezember 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32019D1096BESCHLUSS (EU) 2019/1096 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0020BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (2014/20/EU)
Das Abkommen sollte– vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 8 32022D0886BESCHLUSS (EU) 2022/886 DES RATES vom 16. Mai 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32016D2136BESCHLUSS (EU) 2016/2136 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32020D1111BESCHLUSS (EU) 2020/1111 DES RATES vom 20. Juli 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —