Erwägungsgrund 2 32022D2051
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2023 verlängert und drei Personen von der im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.