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Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2023 verlängert und drei Personen von der im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 genannten Maßnahmen sollten die…
Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert und die Angaben zu…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten diese Maßnahmen bis zum 12.…
Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2022. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.