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Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven Maßnahmen sollten diese Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2025 verlängert werden, und die Begründungen in den Einträgen von drei weiteren Personen, die in den Listen der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt sind, sollten geändert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 genannten Maßnahmen sollten die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2025 verlängert…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2025 verlängert sowie im Anhang des…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden. Ferner sollten im…
Die im Beschluss 2011/72/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gelten bis 31. Januar 2015. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.