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Für die Aufnahme dieser Rechtssubjekte in das Mindestreservesystem des Eurosystems müssen Übergangsbestimmungen erlassen werden, um eine reibungslose Integration ohne unverhältnismäßige Belastung der Institute in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einschließlich Kroatiens, zu gewährleisten.
Für die Aufnahme dieser Rechtssubjekte in das Mindestreservesystem des Eurosystems müssen Übergangsbestimmungen erlassen werden, um eine reibungslose…
Für die Aufnahme dieser Rechtssubjekte in das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen Übergangsbestimmungen erlassen werden, um eine…
Für die Aufnahme dieser Rechtssubjekte in das Mindestreservesystem der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen Übergangsbestimmungen erlassen werden, um eine…
Die Mindestreserve-Erfüllungsperiode, die gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) für in anderen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,…
Die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 bedeutet, dass Institute, die sich in Kroatien befinden, ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung (EU)…
Zur Einführung des Euro in Kroatien müssen die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro auf Kroatien ausgedehnt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.