Erwägungsgrund 3 32022D2071
Aus Artikel 5 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank geht hervor, dass die EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken die erforderlichen statistischen Daten von den zuständigen nationalen Behörden oder unmittelbar von den Wirtschaftssubjekten unter anderem erhebt, um rechtzeitig Vorkehrungen auf dem Gebiet der Statistik zu treffen im Hinblick auf die Einführung des Euro durch einen Mitgliedstaat —