Erwägungsgrund 4 32022D2101
Die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien in Bezug auf die Beteiligungsanteile im Internationalen Olivenrat und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde festzulegen.