Erwägungsgrund 4 32022D2102
Die Regierung der Republik Aserbaidschan hat den Beitritt zum Übereinkommen förmlich beantragt. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels die Bedingungen für den Beitritt der Republik Aserbaidschan in Bezug auf die Beteiligungsanteile im Internationalen Olivenrat und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde festzulegen.