Erwägungsgrund 2 32023D1180BESCHLUSS (EU) 2023/1180 DES RATES vom 8. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich bestimmter auf der 21. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 9. Juni 2023 zu verabschiedender Resolutionen zu vertretenden Standpunkts
Die Union ist kein Mitglied der OIV. Am 20. Oktober 2017 hat die OIV der Union jedoch den Sonderstatus gemäß Artikel 4 der Geschäftsordnung der OIV übertragen.
Erwägungsgrund 3 32022D210920 Mitgliedstaaten der Union gehören der OIV an. Diese Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Änderungen an den Resolutionsentwürfen der OIV vorzuschlagen, und…
Erwägungsgrund 11 32016D0915BESCHLUSS (EU) 2016/915 DES RATES vom 30. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf ein innerhalb der ICAO-Gremien zu erarbeitendes internationales Instrument, das zur Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus für Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr ab dem Jahr 2020 führen soll, zu vertretenden Standpunkt
Obwohl die Union kein Mitglied der ICAO ist, hat sie Beobachterstatus, der es der Kommission erlaubt, an bestimmten Diskussionen in den einschlägigen…
Erwägungsgrund 2 32022D0438BESCHLUSS (EU) 2022/438 DES RATES vom 14. März 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsrat des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) zu vertretenden Standpunkts
Die Union ist nicht Mitglied des ICSID. Die Union hat jedoch die ICSID-Regeln in ihre Handels- und Investitionsabkommen, die den Schutz von Investitionen und…
Erwägungsgrund 12 32017D1243BESCHLUSS (EU) 2017/1243 DES RATES vom 29. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 98. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und der 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/23 und II-2/9.4.1.3, der internationalen Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, des Internationalen Rettungsmittel-Codes und des Anhangs V der MARPOL-Anlage VI zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 14 32016D2077BESCHLUSS (EU) 2016/2077 DES RATES vom 17. Oktober 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 70. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 97. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, der SOLAS-Regel II-1, der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37, der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10, der SOLAS-Regel II-1/3-12 sowie des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes, des Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten…