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Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird auf ihrer nächsten Generalversammlung am 4. November 2022 Resolutionen (im Folgenden „Entwurf der OIV-Resolutionen“) prüfen und gegebenenfalls verabschieden. Jene Resolutionen werden Rechtswirkung im Sinne von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags entfalten.
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird auf ihrer nächsten Generalversammlung am 9. Juni 2023 Resolutionen (im Folgenden…
Zur Schaffung der erforderlichen Flexibilität während der Verhandlungen im Vorfeld der Tagung der Generalversammlung der OIV am 4. November 2022 sollten…
20 Mitgliedstaaten der Union gehören der OIV an. Diese Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Änderungen an den Resolutionsentwürfen der OIV vorzuschlagen, und…
Die Mitgliedstaaten der Union, die der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) angehören, werden die folgenden auf Stufe 7 befindlichen…
20 Mitgliedstaaten gehören der OIV an. Diese Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Änderungen an den OIV-Resolutionsentwürfen vorzuschlagen, und werden…
Die Mitgliedstaaten der Union, die der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) angehören und gemeinsam im Namen der Union handeln, werden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.