Erwägungsgrund 4 32023D1180BESCHLUSS (EU) 2023/1180 DES RATES vom 8. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich bestimmter auf der 21. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 9. Juni 2023 zu verabschiedender Resolutionen zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf den Tagungen des OIV bezüglich der OIV-Resolutionsentwürfe, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu…
Art. 2 32023D1180BESCHLUSS (EU) 2023/1180 DES RATES vom 8. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich bestimmter auf der 21. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 9. Juni 2023 zu verabschiedender Resolutionen zu vertretenden Standpunkts
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, vorgetragen; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Art. 2 32022D2109Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, geäußert; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Erwägungsgrund 10 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 4 32023D0142BESCHLUSS (EU) 2023/142 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 4 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse zur…