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Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf den Tagungen des OIV bezüglich der OIV-Resolutionsentwürfe, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Dieser Standpunkt sollte auf den Tagungen der OIV durch die der OIV angehörenden Mitgliedstaaten, die dabei gemeinsam im Interesse der Union handeln, vorgetragen werden.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf den Tagungen des OIV bezüglich der OIV-Resolutionsentwürfe, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf den Tagungen der OIV zu vertretenden Standpunkt bezüglich der OIV-Resolutionsentwürfe, die in ihren…
Es ist zweckmäßig, den auf den Tagungen der OIV zu den Entwürfen der OIV-Resolutionen bei Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, im Namen der Union…
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, vorgetragen; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Der Standpunkt gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die auch Mitglieder der OIV sind und gemeinsam im Interesse der Union…
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der OIV sind; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.