Beschluss (GASP) 2022/218 des Rates vom 17. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0218
Erwägungsgrund 4 32022D0218Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen