Art. 1 32023D2228BESCHLUSS (GASP) 2023/2228 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2024.“
Art. 1 32017D1933BESCHLUSS (GASP) 2017/1933 DES RATES vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 31. Oktober 2018.“
Art. 1 32024D2655BESCHLUSS (GASP) 2024/2655 DES RATES vom 8. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2025.“
Art. 1 32022D2186BESCHLUSS (GASP) 2022/2186 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Artikel 8 des Beschlusses (GASP) 2019/1894 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2023 und wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Art. 1 32025D0085BESCHLUSS (GASP) 2025/85 DES RATES vom 13. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/385 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Januar 2026.“