Erwägungsgrund 2 32022D2185
Der Rat hat am 7. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/919 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 angenommen, mit dem die Umsetzungsfrist für die in Artikel 1 des letzteren Beschlusses genannten Tätigkeiten bis zum 30. November 2022 verlängert wurde.