Erwägungsgrund 2 32022D2186
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Maßnahmen bis zum 12. November 2023 verlängert werden.
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Maßnahmen bis zum 12. November 2023 verlängert werden.