Art. 3 32019D1803BESCHLUSS (EU) 2019/1803 DES RATES vom 18. Juli 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32019D1328BESCHLUSS (GASP) 2019/1328 DES RATES vom 18. Februar 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32024D1542BESCHLUSS (GASP) 2024/1542 DES RATES vom 4. März 2024 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation über die Sicherheit und den Austausch von Verschlusssachen
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32023D2740BESCHLUSS (GASP) 2023/2740 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32023D1796BESCHLUSS (EU) 2023/1796 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .