Art. 3 32019D1328BESCHLUSS (GASP) 2019/1328 DES RATES vom 18. Februar 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32022D2193BESCHLUSS (EU) 2022/2193 DES RATES vom 22. Dezember 2021 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Peru an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32014D0538BESCHLUSS 2014/538/GASP DES RATES vom 8. Juli 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Kolumbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32024D1542BESCHLUSS (GASP) 2024/1542 DES RATES vom 4. März 2024 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation über die Sicherheit und den Austausch von Verschlusssachen
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32023D1796BESCHLUSS (EU) 2023/1796 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .