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Zwar wurde das Abkommen mit dem Beschluss (EU) 2022/366 teilweise ausgesetzt, doch musste eine Aussetzung auch auf Ebene des Unionsrechts vorgesehen werden. Daher erließ die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates am 27. April 2022 die Durchführungsverordnung (EU) 2022/693 , mit der die Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Vanuatus, die Inhaber eines gewöhnlichen, von Vanuatu ab dem 25. Mai 2015 ausgestellten Reisepasses sind, für einen Zeitraum von neun Monaten, vom 4. Mai 2022 bis zum 3. Februar 2023, ausgesetzt wurde.
Die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Folglich wurde die Anwendung des Abkommens mit dem Beschluss (EU) 2022/366 des Rates teilweise ausgesetzt. Die Aussetzung beschränkt sich auf gewöhnliche…
Obwohl der verstärkte Dialog mit Vanuatu am 12. Mai 2022 begann, hat sich Vanuatu in der Folge nicht bedeutsam daran beteiligt. Während des in der…
Nach dem Inkrafttreten dieser vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht nahm die Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1806…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“)…
Am 9. Oktober 2014 erließ der Rat einen Beschluss, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen mit der Republik Vanuatu über den Abschluss eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.