Erwägungsgrund 1 32022D2198
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 28. Mai 2015 unterzeichnet und ab demselben Datum vorläufig angewandt mit dem Ziel, Bürgern Vanuatus Reisen in die Union und Bürgern der Union Reisen nach Vanuatu zu erleichtern.