Erwägungsgrund 5 32022D2199
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Beschlusses zur Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2023 festzulegen, da ein solcher Beschluss, für das Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und für die Union verbindlich sein wird.