Erwägungsgrund 2 32016D1764BESCHLUSS (EU) 2016/1764 DES RATES vom 29. September 2016 über den Standpunkt, der von der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich des Beschlusses über die Annahme eines Anhangs über das Flugverkehrsmanagement als Anhang der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit zu vertreten ist
Gemäß Nummer 7.3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung kann der nach Nummer 7.1 der Kooperationsvereinbarung eingesetzte Gemeinsame Ausschuss Anhänge zu der…
Erwägungsgrund 2 32012D0534BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 zu dem Standpunkt, den die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich der Annahme eines Anhangs zur Luftsicherheit als Anhang der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit vertritt (2012/534/EU)
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung kann der nach Artikel 7 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung eingesetzte Gemeinsame Ausschuss…
Erwägungsgrund 9 32022D0220Nach Nummer 7.1 der Kooperationsvereinbarung wird der Vorsitz im Gemeinsamen Ausschuss von jeweils einem Vertreter der Vertragsparteien gemeinsam geführt. Nach…
Erwägungsgrund 3 32020D1832BESCHLUSS (EU) 2020/1832 DES RATES vom 23. November 2020 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
Durch Artikel 10 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der für die Änderung der Anhänge des Abkommens zuständig ist.
Erwägungsgrund 4 32020D1075BESCHLUSS (EU) 2020/1075 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 17 Absatz 6 des Abkommens kann der durch Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss…
Erwägungsgrund 2 32021D0102BESCHLUSS (EU) 2021/102 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 22 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der Vertragsparteien (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) eingesetzt, der für die…