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Auf der Grundlage der Arbeitsvereinbarung vom 21. September 2011 haben die Vertragsparteien im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt erfolgreich zusammengearbeitet. Angesichts der Entwicklungen in diesem Bereich und insbesondere der Übernahme der einschlägigen Aufgaben der Gemeinsamen Forschungsstelle durch die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit wird es als notwendig erachtet, die Arbeitsvereinbarung vom 21. September 2011 durch eine neue Arbeitsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zu ersetzen. Die neue Arbeitsvereinbarung soll auf einer der nächsten Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses angenommen werden.
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt zur Annahme einer Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Meldung von…
Grundlage des Standpunkts der Europäischen Union, der in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen…
Die Berichterstattung, Analyse und Verbreitung der Untersuchungsergebnisse bei sicherheitsrelevanten Störungen sind von grundlegender Bedeutung für die…
Die Luftfahrtunternehmen sind für die Meldung von Sicherheitsmängeln bei den nationalen Flugsicherheitsbehörden sowie für die unverzügliche Behebung solcher…
Durch die Änderung 1 werden die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der…
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.