Art. 2 32022D2102BESCHLUSS (EU) 2022/2102 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung der Republik Aserbaidschan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D1222BESCHLUSS (EU) 2022/1222 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Versammlung des besonderen Lissabonner Verbands zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2248BESCHLUSS (EU) 2022/2248 DES RATES vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2103BESCHLUSS (EU) 2022/2103 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Streichung der Kategorie „gewöhnliches natives Olivenöl“ aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2101BESCHLUSS (EU) 2022/2101 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.