Beschluss (GASP) 2022/2245 des Rates vom 14. November 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
Die Unterstützungsmaßnahme wird unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere der Achtung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, und gemäß den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt.
Erwägungsgrund 7 32022D2245
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