32022D2248 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32022D2248Beschluss (EU) 2022/2248 des Rates vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs Artikel 1Artikel 2 Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 1Artikel 2