Erwägungsgrund 3 32022D2278
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten.