Erwägungsgrund 2 32022D2285
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2022, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2022 mit Beschluss (EU) 2021/2255 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/54) genehmigt.