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Daher sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit Kolumbien und Mexiko aufgenommen werden. Diese Verhandlungen sollten auf der Grundlage der im Addendum zu dem Beschluss (EU) 2021/1345 festgelegten Verhandlungsrichtlinien geführt werden.
Die im Anhang des Beschlusses (EU) 2021/1345 enthaltenen Verhandlungsrichtlinien sollten geändert werden, um Bezugnahmen auf Kolumbien und Mexiko aufzunehmen.
Daher sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit Argentinien, Australien,…
Der Rat ermächtigte mit dem Beschluss (EU) 2021/1345 die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Union und Argentinien, Australien, Costa Rica,…
Damit die Union in Bezug auf den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen weiter wechselseitige Beziehungen zu Drittländern unterhalten kann, sollten…
Es ist daher angezeigt, den Beschluss (EU) 2021/1345 zu ändern, um Kolumbien und Mexiko in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.