Erwägungsgrund 1 32021D1345
Die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Möglichkeit vor, Zugang zum Unionsmarkt für ökologische/biologische Erzeugnisse aus Drittländern zu gewähren, für die im Rahmen einer Handelsvereinbarung anerkannt wurde, dass deren Produktionssystem infolge der Anwendung von Vorschriften, die die gleiche Konformitätsgarantie bieten wie die Vorschriften der Union, die gleichen Ziele und Grundsätze erfüllt.