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Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die EZB bestrebt, wichtige Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union zu verfolgen. Daher sollte die Wahrnehmung solcher Aufgaben im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725, insbesondere des Artikels 25 Absatz 1 Buchstaben b, c, d, f, g und h, sichergestellt werden.
Bei der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgaben ist die EZB bestrebt, wichtige Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union zu verfolgen. Aus diesem…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die EZB verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung…
Bei Erlass dieses Beschlusses obliegt es der EZB, etwaige Einschränkungen von internen Untersuchungen zu rechtfertigen, die Auswirkungen auf spezifische, der…
Im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die ausschließliche Aufgabe der Beaufsichtigung von…
Im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die ausschließliche Aufgabe der Beaufsichtigung von…
Im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die ausschließliche Aufgabe der Beaufsichtigung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.