Art. 2 32022D2408BESCHLUSS (EU) 2022/2408 DES RATES vom 5. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung des regionalen Lenkungsausschusses und des Personalstatuts sowie die Festlegung der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses und der Streitbeilegungsregeln für das Ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2410BESCHLUSS (EU) 2022/2410 DES RATES vom 5. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf bestimmte Änderungen von Verwaltungs- und Personalvorschriften sowie die Einführung einer Erziehungszulage und von Regeln für abgeordnete und für vor Ort beauftragte Sachverständige
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2493BESCHLUSS (EU) 2022/2493 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0809BESCHLUSS (GASP) 2022/809 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2488BESCHLUSS (EU) 2022/2488 DES RATES vom 14. November 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2469BESCHLUSS (EU) 2022/2469 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Zollausschuss, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingesetzt wurde, in Bezug auf die Änderung des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.