Erwägungsgrund 4 32022D2109
Es ist zweckmäßig, den auf den Tagungen der OIV zu den Entwürfen der OIV-Resolutionen bei Themen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Dieser Standpunkt sollte auf den Tagungen der OIV durch die der OIV angehörenden Mitgliedstaaten, die dabei gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht werden.