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Nach einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP und in Anbetracht der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, Instabilität und Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2023 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP und in Anbetracht der anhaltenden…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2023 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.