Beschluss (EU) 2022/2425 der Kommission vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Malta vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8743) (Nur der englische und maltesische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Malta gerichtet.
Art. 2 32022D2425
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