Erwägungsgrund 12 32022D2450Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, ihre Erklärung über die Annahme des Beitritts Tunesiens im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des…
Erwägungsgrund 11 32022D2450Aus einer Einschätzung der Lage in Tunesien ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten den Beitritt Tunesiens gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse…
Art. 1 Abs. 3 32019D0305BESCHLUSS (EU) 2019/305 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Österreichs, Zyperns, Kroatiens, Luxemburgs, Portugals, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des…
Art. 1 Abs. 3 32019D0308BESCHLUSS (EU) 2019/308 DES RATES vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Luxemburgs, Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Luxemburg, Österreich und Rumänien unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts von…
Art. 1 Abs. 2 32015D2357BESCHLUSS (EU) 2015/2357 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Marokkos zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 11. Dezember 2016 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts…