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In ihrer Mitteilung vom 22. Oktober 2019 zur Überprüfung der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands durch Kroatien gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Kroatien ihrer Ansicht nach die notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte, um sicherzustellen, dass die für die Anwendung aller einschlägigen Teile des Schengen-Besitzstands erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Ferner stellte sie fest, dass Kroatien weiter kohärent daran arbeiten müsste, alle laufenden Maßnahmen — insbesondere im Bereich des Außengrenzenmanagements — umzusetzen, um zu gewährleisten, dass diese Bedingungen weiterhin erfüllt werden. Die Kommission bestätigte ferner, dass Kroatien weiterhin den mit dem Schengen-Besitzstand verbundenen Verpflichtungen nachgekommen ist, die das Land bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.
Evaluierungen wurden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen verbleibenden…
Der Rat ist am 9. Dezember 2021 zu der Schlussfolgerung gelangt, dass Kroatien die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des…
Die Schengen-Evaluierung in Bezug auf den Datenschutz erfolgte in Kroatien im Februar 2016. Die Kommission nahm im Wege eines Durchführungsbeschlusses einen…
Nach Artikel 4 Absatz 2 der Akte über den Beitritt Kroatiens gelten die nicht in Artikel 4 Absatz 1 dieser Akte genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands…
Nach Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2011 gelten die nicht in Artikel 4 Absatz 1 dieser Akte genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in…
Da Kroatien die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorkehrungen für die Verarbeitung von SIS-Daten und den Austausch von Zusatzinformationen getroffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.