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Evaluierungen wurden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen verbleibenden Bereichen des Schengen-Besitzstands — Außengrenzenmanagement, polizeiliche Zusammenarbeit, SIS, Rückkehr/Rückführung, Visumpolitik, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Schusswaffen — in Kroatien entsprechend den zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Schengen-Evaluierungsverfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates erfüllt worden sind.
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 geprüft, ob die erforderlichen…
Der Rat hat nun nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung…
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des…
Die Schengen-Evaluierung in Bezug auf den Datenschutz erfolgte in Kroatien im Februar 2016. Die Kommission nahm im Wege eines Durchführungsbeschlusses einen…
In ihrer Mitteilung vom 22. Oktober 2019 zur Überprüfung der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands durch Kroatien gelangte die Kommission zu dem…
Der Rat hat nach den anwendbaren Schengen-Bewertungsverfahren gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.